Ist Ihre Website barrierefrei? Das Gesetz sagt: wahrscheinlich nicht.

Seit 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Praktisch kein KMU ist heute compliant — das Abmahnrisiko ist real.

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Was der Check analysiert

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Sprache des Dokuments Ist im HTML-Tag hinterlegt, in welcher Sprache die Seite verfasst ist? Screenreader brauchen das zur korrekten Aussprache.
Alt-Texte für Bilder Haben Bilder eine Textbeschreibung für Screenreader-Nutzer?
Formular-Beschriftungen Sind Eingabefelder mit erkennbaren Labels versehen?
Sprunglink (Skip-Link) Können Tastaturnutzer direkt zum Hauptinhalt springen, ohne die komplette Navigation zu durchtabben?
Zoom erlaubt Können Nutzer mit Sehbeeinträchtigung die Seite vergrößern, oder ist das per Meta-Tag deaktiviert?
ARIA-Landmarks Sind Hauptbereich und Navigation semantisch ausgezeichnet, damit Screenreader sich orientieren können?
Farbkontraste Hinweis: Kontraste lassen sich ohne echtes Rendering nicht automatisiert messen — hier empfehlen wir eine manuelle Prüfung.

Häufige Fragen

Was ist das BFSG und seit wann gilt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28.06.2025 viele Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten — u.a. Online-Shops und bestimmte Dienstleistungswebsites.

Betrifft mich das als kleines Unternehmen wirklich?

Viele Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen mit sehr engem Anwendungsbereich. In der Praxis ist der Großteil der KMU-Websites heute nicht vollständig BFSG-konform — das Abmahnrisiko ist real und wächst.

Prüft der Check wirklich alle BFSG-Anforderungen?

Nein. Der Check deckt zentrale, automatisiert prüfbare Kriterien ab (Sprache, Alt-Texte, Formulare, Tastaturbedienung, Zoom, Struktur). Farbkontraste und vollständige WCAG-Konformität erfordern eine manuelle bzw. tiefere technische Prüfung.